Informationen zur Anmeldung

Familienfreundlich – Sicher – Bequem – Mit Antwortgarantie

Schön, dass Sie Ihr Kind bei uns anmelden wollen. Nutzen Sie dafür unser neues, modernes und datenschutzkonformes Onlineverfahren. Sie können das Portal „Kitaplatz-Bedarfsanmeldung“ nutzen, um einen Betreuungsplatz zu finden, der für Ihren Bedarf der richtige ist. Sie füllen nur eine Anmeldung aus, favorisieren die gewünschten Einrichtungen und erhalten eine Eingangsbestätigung sowie garantiert zum Zuteilungsstichtag eine Antwort in Ihrem Postkorb. Der elektronische Service im Bürgerservice-Portal steht Ihnen stressfrei 24 Stunden zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch hier.

Sie haben Fragen an uns?

Sie möchten die Einrichtung besichtigen?

Sie möchten das pädagogische Personal kennenlernen?

Dann melden Sie sich bei uns!

Wir freuen uns auf Sie! 

 

Kontakt:

Kita-Leitung
Petra Friesl
Hirtenweg 5
97332 Volkach
Telefon: 09381-1863
E-Mail: kiga.gaibach@volkach.de

Buchungsmodelle und Gebührenübersicht

 

Kinder 1,5 – 3 Jahre (Krippenkind)

 

Modell         

Stunden          

Zeit                             

1.Kind           

2.Kind          

3.Kind          

Spielgeld          

Teegeld

1

4-5

07.30 -12.30 

158 €

143 €

frei

2 €

2 €

2

5-6

08.30 – 14.30

167 €

152 €

frei

2 €

2 €

3

6-7

08.00 – 15.00 

177 €

162 €

frei

2 €

2 €

4

7-8

07.30 – 15.00

186 €

171 €

frei

2 €

2 €

 

 

Kinder 3 Jahre bis Schuleintritt (Regelkind)

 

Modell         

Stunden          

Zeit                             

1.Kind           

2.Kind          

3.Kind          

Spielgeld          

Teegeld

1

4-5

07.30 -12.30 

107 €

92 €

frei

2 €

2 €

2

5-6

08.30 – 14.30

113 €

98 €

frei

2 €

2 €

3

6-7

08.00 – 15.00 

120 €

105 €

frei

2 €

2 €

4

7-8

07.30 – 15.00

126 €

111 €

frei

2 €

2 €

 

Beitragszuschuss 

Bayern entlastet Sie als Familie bei den Kindergartenbeiträgen. Mit Wirkung ab dem 01.04.2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Er gilt ab dem 01.09. des Jahres, in dem Ihr Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt. Die Auszahlung erfolgt im Rahmen der kindbezogenen Förderung an die Gemeinden. Sie als Eltern müssen keinen Antrag stellen. 

 

Bayerisches Krippengeld

Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern zum 01.01.2020 das Krippengeld ab dem ersten Geburtstag der Kinder eingeführt. Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Dafür müssen Sie einen Antrag an das Zentrum Bayern Familie und Soziales stellen, die Auszahlung erfolgt direkt an Sie. 

https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/antrag/index.php